Outsourcing: Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung am 09.11.2010 in Schweinfurt
Seminarbeschreibung
Die rechtskonforme Ausgestaltung der Auftragsdatenverarbeitung ist eine echte Herausforderung für jeden Datenschutzbeauftragten. Komplexe Sachverhalte müssen vertraglich geregelt werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.
In der Praxis erfüllen die Unternehmen diese Anforderungen bislang nur bedingt. Deshalb wurde, auf Initiative der Aufsichtbehörden, bei der letzten Änderung des BDSG im Juli 2009, der Bereich Bußgeldvorschriften (§ 43 BDSG) um den Sachverhalt Auftragsdatenverarbeitung erweitert. Bei Missachtung kann jetzt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.
Das Seminar wendet sich an Geschäftsinhaber / -führer, Projektverantwortliche, IT-Leiter, Sicherheits- und/oder Datenschutzbeauftragte und andere, Personen die an der Gestaltung von Auftragsdatenverarbeitungen mitwirken.
Ihr Referent: Diplom-Betriebswirt (FH) Patric Rudtke, geprüfter Datenschutzbeauftragter, Consultant für Datenschutz und Datensicherheit, bildet Sie im Hause der DANES Datennetzwerktechnik GmbH zum Thema „Erstellen und Pflegen von Verfahrensverzeichnissen“ aus.
Inhalte
- Datenschutzrechtliche Grundlagen Begriffsbestimmungen Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen Datenschutz im Konzern- Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung?- Fallbeispiele Zentrale IT-Abteilung im Konzern / Unternehmensverbund ASP durch externes Rechenzentrum Fernwartung durch Systemhaus Gehaltsabrechnung durch Steuerberater- Umsetzung in der Praxis Prüfpflichten des Auftraggebers Gestaltung des Vertrages
Veranstaltungsort
Hotel Primula, Friedrich-Rätzer-Str. 11, 97424 Schweinfurt
Dauer
1 Tag
Termin 09.11.2010
Leistungen
Seminarunterlagen, Zertifikat, praxiserfahrene Dozenten, Getränke, Catering
Seminargebühr in €
485,00
Anmeldung
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